Betreuten Wohnen mit entsprechendem Betreuungsangebot aufhalten muss. 3. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdegegners. 4. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtsverbeiständung mit der unterzeichneten Advokatin zu gewähren. 2. Mit Verfügung vom 4. Februar 2022 wurde dem AJV die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zur Beschwerdeantwort und Aktenvorlage zugestellt. Zudem wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, Unterlagen zu seinen finanziellen Verhältnissen einzureichen. 3. Der Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 11. Februar 2022 die angeforderten Unterlagen zu seinen finanziellen Verhältnissen ein.