7. [Zustellung] B. 1. Gegen die Verfügung des AJV vom 26. Januar 2022 liess A. mit Eingabe vom 2. Februar 2022 Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben und die folgenden Anträge stellen: 1. Es sei die Ziffer 4 Punkt 1 der Verfügung des Amtes für Justizvollzug vom 26. Januar 2022 aufzuheben. 2. Eventualiter sei die Ziffer 4 Punkt 1 der Verfügung des Amtes für Justizvollzug vom 26. Januar 2022 durch die Weisung zu ersetzen, dass sich der Beschwerdeführer für die Dauer eines Jahres in der B. (inkl. der Möglichkeit, in der Aussenwohngruppe zu wohnen) oder einem anderen -4-