 Wohnen und Arbeiten in der B. (inkl. der Möglichkeit, in der Aussenwohngruppe zu wohnen) oder einem anderen Betreuten Wohnen mit entsprechendem Betreuungsangebot. -3-  Aktive Teilnahme an einer ambulanten störungs- und deliktspezifischen Nachbehandlung beim [...]. Zu Beginn der Probezeit findet die ambulante Nachbehandlung alle 2 Wochen statt. Die Frequenz der ambulanten Behandlung kann auf Antrag der behandelnden Stelle bzw. der Bewährungshilfe reduziert werden.