4.5. Aus dem Dargelegten folgt, dass der Beschwerdeführer – wie sich eindrücklich aus der Aktennotiz vom 27. November 2013 ergibt – am geschilderten Versuch, die von der Einzelfirma realisierten stillen Reserven soweit als möglich erfolgs- bzw. steuerneutral auf die GmbH zu übertragen, massgeblich beteiligt war. In seiner Rolle als langjähriger Treuhänder und bezüglich der Erstellung der streitbetroffenen Abschlüsse agierender Instruktor hat er an der versuchten Steuerhinterziehung, zu welcher sein Klient B. rechtskräftig verurteilt wurde, entscheidend mitgewirkt.