dabei die (gemäss Kaufvertrag vom 21. Juni 2011 sowie ursprünglichem Abschluss 2011 der GmbH) durch die Einzelfirma realisierten stillen Reserven erfolgswirksam offenzulegen. Dieser Versuch scheiterte lediglich an der erneuten genauen Prüfung der nachgereichten Abschlüsse durch das Steueramt X..