In einer vom 27. November 2013 datierten Aktennotiz hielt dieselbe Sachbearbeiterin – offensichtlich im Nachgang zu einem Gespräch mit dem Beschwerdeführer, welcher ihr entsprechende Buchungsanweisungen erteilte – sodann fest: Die Eröffnungsbilanz per 01.01.2011 wurde anhand der Schlussbilanz angepasst. […] Per 21.06.2011 wurden die Maschinen der Einzelfirma in der Höhe von Total Fr. 190'000 von der GmbH übernommen. Ich habe diese Buchwerte anhand von Chefs Angaben eingebucht (siehe Kto. 1140).