3. Mit Ziff. 2 der Rechtsbegehren beantragt der Beschwerdeführer lediglich die ersatzlose Streichung der Busse. Unter Beachtung der Beschwerdebegründung sowie der übrigen Beschwerdeanträge ist dennoch davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer implizit auch die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheides an sich sowie einen Freispruch vom Vorwurf der Gehilfenschaft zur versuchten Steuerhinterziehung beantragt. 4. Die übrigen Eintretensvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist im präzisierten Umfang einzutreten.