F. 1. Mit Beschwerde vom 12. Juli 2022 gelangte A. an das Verwaltungsgericht und stellte folgende Anträge: 1. Der Sachverhalt sei den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen und zu ergänzen. 2. Die Busse sei ersatzlos zu streichen. 3. Streichung der Verfahrenskosten. 4. Ausrichtung einer Parteientschädigung. 2. Das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, verzichtete in seiner Eingabe vom 13. Juli 2022 auf die Erstattung einer Vernehmlassung.