1. Der Angeklagte wird wegen Gehilfenschaft zur versuchten Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2011 zu einer Busse von CHF 7'000.00 verurteilt. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 900.00, der Kanzleigebühr von CHF 265.00 und den Auslagen von CHF 109.60, insgesamt CHF 1'374.60, werden zu 70 % mit CHF 962.20 dem Angeklagten auferlegt. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 3. -6- Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.