2. Am 9. Juni 2020 erliess das KStA einen Strafbefehl gegen A. wegen Teilnahmehandlung (mittelbare Täterschaft) zur Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2011 von B. und verurteilte ihn zu einer Busse von Fr. 10'000.00 sowie den Verfahrenskosten von Fr. 1'100.00. 3. A. reichte am 6. Juli 2020 Einsprache gegen den Strafbefehl vom 9. Juni 2020 ein. E. In der Folge erhob das KStA am 28. Juni 2020 Anklage beim Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, worauf dieses am 28. April 2022 eine mündliche Verhandlung durchführte und gleichentags entschied: