Im neuen Abschluss wird das Spiegelkonto 1140 aufgeführt, wobei nur Werte im Betrag von Fr. 190'000.00 ausgebucht wurden. Dies entspricht nicht dem bereits eingangs erwähnten Vertrag. Die Differenz wird als privater Kapitalgewinn aus Maschinenverkauf im Betrag von Fr. 120'000.00 aufgerechnet. Im steuerbaren Vermögen rechnete das Steueramt X. zudem einen Betrag von Fr. 119'361.00 auf. Gemäss Abweichungsbegründung tat sie dies um «das Darlehen und Kontokorrent Konto der Kompostierplatz D. GmbH. […] im Vermögen» nachzutragen. 2. Die Veranlagung vom 24. Juni 2014 erwuchs unangefochten in Rechtskraft. -5-