Im Juni 2011 wurde die Kompostierplatz D. GmbH. gegründet. Es wurden Maschinen aus der Einzelfirma an die Kompostierplatz D. GmbH. verkauft. Dies geschah gemäss Verkaufsvertrag vom 21. Juni 2011. […] Die Steuererklärung mit der Buchhaltung wurde eingereicht. Mit der Aktenergänzung vom 24. Juni 2013 wurde der Bilanzbruch schriftlich angezeigt, mit der Aufforderung diesen zu beheben. Ausserdem sollen die Maschinen mit einem Spiegelkonto an die GmbH verkauft werden im Wert von Fr. 310'000.00. Mit dem Schreiben vom 6. Dezember 2013 [korrekt: 29. November 2013] wurden die neuen Unterlagen übergeben.