4. Mit Schreiben vom 24. Juni 2013 kontaktierte das Steueramt X. A. und teilte diesem mit, dass die für das Ehepaar B. und C. eingereichte Buchhaltung des Landwirtschaftsbetriebs zwischen dem 31. Dezember 2010 und dem 1. Januar 2011 einen Bilanzbruch aufweise. 2011 sei die GmbH gegründet worden und es bestehe ein Sacheinlagevertrag über Fr. 310'000.00. Beim Landwirtschaftsbetrieb müsse die Bilanz per 31. Dezember 2010 übernommen werden und anschliessend müssten die Sacheinlagen von Fr. 310'000.00 erfolgswirksam verbucht werden. Ausserdem müssten die Bilanzwerte, welche dem Landwirtschaftsbetrieb nicht mehr dienten, in die GmbH umgebucht werden. Entsprechend würden eine Eingangsbilanz der