2.2. Auf Basis der «Kaufpreisfestlegung» vom 17. Juni 2011 schlossen B. und C. am 21. Juni 2011 einen Kaufvertrag mit der GmbH, vertreten durch B., ab. A. unterzeichnete den Kaufvertrag als Treuhandstelle. Während der Kaufvertrag bezüglich der zu übertragenden Maschinen und Fahrzeuge sowie deren Werten mit der «Kaufpreisfestlegung» übereinstimmte, wurde unter Ziff. III «Finanzierung» präzisierend festgehalten, dass neben der von der GmbH 2011 zu leistenden Anzahlung von Fr. 100'000.00 in der Höhe der restlichen Fr. 210'000.00 ein Darlehen zu 2.5 % Zins stehen gelassen werde, wobei sich die GmbH verpflichte, jährlich mindestens Fr. 50'000.00 abzuzahlen. Unter Ziff.