8.3.4. Im Ergebnis wurde das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Verfahren vor dem MIKA zu Recht abgewiesen. Die Beschwerde erweist sich damit auch in diesem Punkt als unbegründet und ist abzuweisen. - 23 - 8.4. 8.4.1. Damit bleibt zu prüfen, ob die Vorinstanz das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung für das Einspracheverfahren zu Recht abgewiesen hat.