Entgegen der vorinstanzlichen Beurteilung habe dieser nicht nur im Verfassen einer 3- seitigen Stellungnahme bestanden. Es sei ein Instruktionsgespräch von 1 Stunde, Aktenstudium von 0.5 Stunden sowie ein Aufwand für die Ausarbeitung der Stellungnahme von 1 Stunde erfolgt, was einen Gesamtaufwand von 2.5 Stunden bedeute bzw. Kosten von knapp Fr. 1'000.00 ergebe. Wohl sei es der Beschwerdeführerin möglich gewesen, ab dem 1. September 2021 in einem Vollzeitpensum zu arbeiten. Sie habe dabei aber nicht nur für ihre eigenen Kosten, sondern auch für diejenigen der beiden Kinder aufkommen müssen. Dem MIKA seien auch die Schulden bekannt gewesen.