3. Der Beschwerdeführerin seien die unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren vor Sektion Aufenthalt sowie das Einspracheverfahren zu bewilligen und der Unterzeichnete zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bestellen. 4. Der Beschwerdeführerin seien die unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren zu bewilligen und der Unterzeichnete zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bestellen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen. -6-