Mit Verfügung vom 10. Dezember 2019 widerrief das MIKA die Niederlassungsbewilligung des Ehemannes der Beschwerdeführerin und wies diesen aus der Schweiz weg. Der damalige Einwand des Ehemannes, die Verfügung sei ihm nicht ordnungsgemäss zugestellt worden und folglich nicht nach Ablauf der Rechtsmittelfrist am 10. Januar 2020 in Rechtskraft erwachsen, hatte weder vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) noch vor Bundesgericht Erfolg (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2020.135 vom 30. Juni 2020; Urteil des Bundesgerichts 2C_710/2020 vom 11. März 2021).