Aufgrund der zwischenzeitlich stark angestiegenen Verschuldung und der wiederholten Straffälligkeit wurde die Beschwerdeführerin sodann mit Verfügung des MIKA vom 24. Oktober 2019 unter Androhung des Widerrufs ihrer Aufenthaltsbewilligung und der Wegweisung aus der Schweiz erneut ausländerrechtlich verwarnt. Sie wurde aufgefordert, sich inskünftig in jeder Hinsicht wohl zu verhalten und ihren finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen (MI-act. 208 ff.).