Ungehorsams als Schuldnerin im Betreibungs- und Konkursverfahren zu einer Busse von Fr. 500.00 (MI-act. 182 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Y. vom 16. Mai 2019 wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Personenbeförderung zu einer Busse von Fr. 100.00 (MI-act. 194 f.). Am 1. Juli 2019 ging beim MIKA der Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts X. vom 26. Juni 2019 ein, wonach gegen die Beschwerdeführerin – neben laufenden Betreibungen – 44 nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen der letzten 20 Jahre im Gesamtbetrag von Fr. 51'175.20 registriert waren (MI-act. 198 ff.).