bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie einer Busse von Fr. 540.00 (MIact. 132 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Y. vom 10. Mai 2016 wegen Ungehorsams als Schuldnerin im Betreibungs- und Konkursverfahren zu einer Busse von Fr. 500.00 (MI-act.