Mit Verfügung des MIKA vom 20. November 2014 wurde die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Schuldensituation unter Androhung des Widerrufs ihrer Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz ausländerrechtlich verwarnt. Sie wurde aufgefordert, inskünftig allen ihren öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und bereits bestehende Schulden zu tilgen (MI-act. 92 f., 96 ff.). Während ihres Aufenthalts in der Schweiz wurde die Beschwerdeführerin überdies wiederholt straffällig und wie folgt verurteilt: