4. Die Beschwerdeführer im Verfahren WBE.2022.284 und Beschwerdegegner im Verfahren WBE.2022.285 werden verpflichtet, der Beschwerdeführerin im Verfahren WBE.2022.285 und Beschwerdegegnerin im Verfahren WBE.2022.285 die Kosten für die anwaltliche Vertretung vor Verwaltungsgericht in Höhe von Fr. 4'000.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Erbengemeinschaft A., bestehend aus B. und C. (Vertreter) die Aargauische Gebäudeversicherung (Vertreter) das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignung Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten