Gleich verhält es sich mit dem Täter, der ein Gebäude anzündet, um die sich darin befindlichen Personen (bei der Brandstiftung in Suizidabsicht nur sich selber) zu töten. Obwohl es dem Täter nicht primär um die Zerstörung des Gebäudes geht und diese nur Mittel zum Zweck der Tötung und/oder Selbsttötung ist, will er den Brand und damit auch die dadurch verursachten Schäden am Gebäude (als sichere Folge der Brandlegung), auch wenn sich bei einem Brand letztlich nie genau antizipieren lässt, wie gross diese Schäden am Ende sein werden, und wenn schon ein geringerer als der tatsächlich eingetretene Schaden ausgereicht hätte, um die beabsichtigte Tötung zu bewirken.