Die innere Einstellung des Täters zum Eintritt der für das Erreichen seines Handlungsziels notwendigen Nebenfolge ist nebensächlich. In seiner Vorstellung muss nur die Verbindung zwischen dem eigentlichen Handlungsziel und der Nebenfolge notwendig bzw. sicher sein, nicht die Verwirklichung des Tatbestandes an - 29 -