88/57), zeigt, dass ihm vollauf bewusst war, dass nicht nur der von ihm angezündete Wohnhausteil, sondern im weiteren Verlauf auch der Ökonomieteil brennen würde. Ansonsten hätte er sich dahingehend äussern müssen, dass für ihn das Übergreifen des Feuers auf die Stallungen unvorstellbar gewesen sei. Stattdessen erwähnte er, dass er entschieden habe, den "Hof" anzuzünden respektive, dass er den Beschluss gefasst habe, das "Bauernhaus" in Brand zu stecken (Vorakten, act. 87, Beilage 3, S. 6 und 17), und dass es für ihn keine Rolle gespielt habe, ob der "Hof" niederbrenne (Vorakten, act. 87, Beilage 3, S. 28).