88/4–5, 88/7–9, 88/33–34, 88/69– 70 sowie die Luftbildaufnahme 2018 auf dem Geoportal des Aargauischen Geographischen Informationssystems [AGIS]). Die Aussagen von A. sel. der Polizei und den Gutachtern der PDAG gegenüber lassen denn auch darauf schliessen, dass er das Gebäude als solches abbrennen wollte, nicht bloss einzelne (bestimmte) Teile davon, was auch vollständig ausserhalb seiner Kontrolle lag. Dass er bei der Brandlegung nicht an die Pferde in den Stallungen dachte (Vorakten, act. 88/57), zeigt, dass ihm vollauf bewusst war, dass nicht nur der von ihm angezündete Wohnhausteil, sondern im weiteren Verlauf auch der Ökonomieteil brennen würde.