schiessend ist (vgl. auch FUHRER, a.a.O., S. 304 mit dem dort angeführten Beispiel des direkt vorsätzlich handelnden Hauseigentümers, der durch das Anzünden seines Hauses seine sich darin befindliche Frau umbringen will). Der bei Brandstiftungen an Gebäuden regelmässig eintretende überschiessende Erfolg (für den Tod der sich darin aufhaltenden Personen genügt in der Regel schon die Rauchentwicklung, die relativ schnell zu letalen Rauchvergiftungen führt) hängt damit zusammen, dass sich Gebäudebrände ohne spezielle Vorkehrungen und speziell beim Einsatz von Brandbeschleunigern nicht auf das für die beabsichtigte Tötung erforderliche Mass