Angesichts der baulichen Verbindung und Verzahnung dieser Gebäudeteile und der Bauart (hoher Holzanteil) habe der Brandverlauf der Lebenserfahrung entsprochen und sei offensichtlich nicht derart aussergewöhnlich gewesen, dass die betreffenden Brandschäden nicht zu erwarten gewesen wären. Derjenige, der ein Haus mittels Brandbeschleuniger anzünde, wisse um dessen Ausbreitung über den Ort der Brandlegung hinaus, auch wenn ein geringerer Erfolg für sein Handlungsziel (Suizid oder Vernichtung von Akten) ausreichend wäre.