vgl. dazu FUHRER, a.a.O., S. 304, Rz. 19) verdient nach allgemeiner Auffassung ganz klar keinen Versicherungsschutz (FUHRER, a.a.O., S. 305 Rz. 21). Es stellt sich nun die Frage, ob derjenige, der die Schädigung nur für möglich hält und sie zwar nicht will, aber billigend in Kauf nimmt, also eventualvorsätzlich handelt, mehr Schutz verdient.