Einschränkung der Steuerungsfähigkeit, um auf eine Urteilsunfähigkeit zu schliessen. Vielmehr kommt es darauf an, ob der Betroffene in der jeweiligen Situation die Willenskraft hat, Handlungsimpulsen, die ihm durch seine psychische Störung vorgegeben werden, zu widerstehen, oder ob er ihnen zwingend nachgeben muss, was von Fall zu Fall zu beurteilen ist. Unzulässig ist der allgemeine Schluss, dass ein Suizid oder ein Suizidversuch generell nicht als vernunftgemässes Handeln aufgefasst werden können.