im Tatzeitpunkt auch gegen einen Suizid entschliessen können, wenn er aufgrund seines "Bilanzierens" zur Überzeugung gelangt wäre, dass sich ein Weiterleben mit all den damit verbundenen (realen) Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten lohnen würde. Er war den krankheitsbedingten Suizidimpulsen nicht dermassen stark ausgeliefert, dass er sich in einem Zustand vollkommener oder ausgeprägter Willensschwäche keinen seiner vernunftgemässen Einsicht - 17 -