Daraus ergibt sich nämlich, dass die Brandstiftung in Suizidabsicht von A. sel. nicht ausschliesslich Ausdruck seiner psychischen Erkrankung bzw. depressiven Symptomatik war, sondern bis zu einem gewissen Grad auch auf einer rationalen Betrachtung und Abwägung der verschiedenen Handlungsoptionen beruhte. Mit anderen Worten hätte sich A. sel. im Tatzeitpunkt auch gegen einen Suizid entschliessen können, wenn er aufgrund seines "Bilanzierens" zur Überzeugung gelangt wäre, dass sich ein Weiterleben mit all den damit verbundenen (realen) Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten lohnen würde.