sel. gutachterlich bestätigte (maximal mittelgradig) eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zumindest unter den konkreten Umständen nicht ausreichte, um ihm die Urteilsfähigkeit mit Bezug auf seinen Suizidversuch durch Brandstiftung abzusprechen. Dadurch wurden die Beschwerdeführer I in die Lage versetzt, den vorinstanzlichen Entscheid sachgerecht anzufechten und den vorinstanzlichen Erwägungen ihre gegenteilige Sichtweise gegenüberzustellen. - 13 -