Auch wenn das primäre Handlungsmotiv von A. sel. der beabsichtigte Suizid gewesen sei, stelle das Abbrennen des Wohnhauses eine notwendige Nebenfolge seines Handelns dar. Er habe den Brand gemäss eigenen Angaben gegenüber den Gutachtern der PDAG legen wollen, um durch den sich entwickelnden Rauch bewusstlos zu werden, somit das eigene Verbrennen nicht wahrnehmen zu müssen und schliesslich im Feuer umzukommen. - 11 -