Zunächst erwähnte er, er habe das Benzin im Wohnzimmer und in der Küche ausgeleert, etwas später sagte er, im Wohnzimmer und im Büro, ob auch in der Küche, wisse er nicht mehr. Die Küche war jedoch der einzige Ort, wo der Einsatz von leicht brennbaren Substanzen auch spurentechnisch nachgewiesen werden konnte (vgl. dazu den Fachbericht der Kantonspolizei Aargau vom 27. Juni 2016 [Vorakten, act. 88/23–30], S. 6 ff.; Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 19. Juli 2018 [Vorakten, act. 88/52–61], S. 8).