4. Die zwei Beschwerden in den Verfahren WBE.2022.284 und WBE.2022.285 richten sich gegen dasselbe Urteil des SKE vom 30. März 2022. Bezüglich der zentralen Streitfragen, ob und in welchem Masse die AGV verpflichtet ist, den aus dem Brand vom tt.mm.2018 am Gebäude Nr. aaa entstandenen Schaden zu decken, liegt beiden Verfahren der gleiche, ein und dasselbe Schadensereignis betreffende Sachverhalt zugrunde und es stellen sich die gleichen Rechtsfragen. Es gilt zu vermeiden, dass in verschiedenen Rechtsmittelverfahren sich widersprechende Urteile ergehen. Entsprechend rechtfertigt es sich, die beiden Verfahren -9-