AGVE] 2009, S. 275 f.; 2001, S. 375; MICHAEL MERKER, Rechtsmittel, Klage und Normenkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [vom 9. Juli 1968], Kommentar zu den §§ 38–72 [a]VRPG, Diss. Zürich 1998, § 39 N 39). 2.3. Ein derartiger Begründungsmangel lässt sich jedoch im Verfahren WBE.2022.285 nicht erkennen. Aus den von den Beschwerdegegnern kritisierten Ausführungen in Ziff. 15 ff. der Beschwerde erhellt ohne weiteres, -8-