2. 2.1. Die Beschwerdegegner im Verfahren WBE.2022.285 beantragen an verschiedenen Stellen, auf die rein appellatorische Kritik der Beschwerdeführerin sei nicht einzutreten. Aus den Ausführungen in der Beschwerde ergebe sich nicht, was konkret gerügt werde, ob eine unrichtige oder unvollständige Feststellung des Sachverhalts oder eine Rechtsverletzung.