D. An der Verhandlung vom 23. Mai 2023 bekräftigten die Parteien im Rahmen ihrer Parteivorträge je ihren Standpunkt. Eine persönliche Befragung von B. fand – wie mit Instruktionsverfügung vom 31. März 2023 angekündigt – nicht statt. Im Anschluss an die Verhandlung hat das Verwaltungsgericht den Fall beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: