6. Mit Verfügung vom 31. März 2023 im Verfahren WBE.2022.284 lud der instruierende Verwaltungsrichter die Parteien zu der von B. und C. beantragten öffentlichen Verhandlung im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK auf den 23. Mai 2022 vor, unter Hinweis darauf, dass das Verwaltungsgericht keine persönliche Befragung von B. und C. beabsichtige. Vielmehr erhielten sie Gelegenheit, in einem Vortrag den eigenen Standpunkt nochmals darzulegen. Der AGV wurde die Teilnahme an der Verhandlung freigestellt. 7. Auf begründetes Gesuch vom 4. April 2023 dispensierte der instruierende Verwaltungsrichter mit Verfügung vom 5. April 2023 C. von der Teilnahme an der Verhandlung vom 23. Mai 2022.