3. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST zu Lasten der Beschwerdegegnerin. In prozessualer Hinsicht wurde sodann Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Verhandlung im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK mit persönlicher Befragung der Beschwerdeführer gestellt. 2. Ebenfalls am 6. Juli 2022 erhob die AGV Beschwerde beim Verwaltungsgericht (WBE.2022.285; Beschwerdeverfahren II), mit den Anträgen: