3. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST zu Lasten der Beschwerdegegnerin. -4- 2. Nach dem Tod von A. sel. am tt.mm.2021 traten dessen Eltern, B. und C., in den beim SKE hängigen Prozess ein. 3. Im Anschluss an eine mündliche Verhandlung fällte das SKE am 30. März 2022 das folgende Urteil: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde hat die AGV den Beschwerdeführenden eine Versicherungsleistung von Fr. 117'434.30 auszurichten.