Soweit in einer Submissionssache eine Zuschlagsverfügung oder wie hier der Widerruf eines Zuschlags angefochten ist, geht das Verwaltungsgericht praxisgemäss von einer vermögensrechtlichen Streitsache aus (§ 8a Abs. 1 lit. a AnwT), wobei der Streitwert in der Regel 10 % des Auftragswerts beträgt. Im vorliegenden Fall wurde der in der Folge widerrufene Zuschlag zu einem Betrag von Fr. 3'179'418.40 inkl. MWSt vergeben (Vorakten, Ordner Auswertung Angebote, KSA H97 Energiezentrale Offertvergleich / Vergabeantrag). Der massgebliche Streitwert beträgt damit - 21 -