Aus den Ausschreibungsunterlagen geht jedoch ausreichend klar hervor, dass alternative Produkte, welche die technischen Anforderungen des Typs CAT 3516B-HD2500 nachweislich erfüllen, ebenfalls zugelassen waren (Ausschreibungsunterlagen Teil B: Leistungsverzeichnis, Ziffer 3.1 sowie Beilagen; Beschwerdebeilagen 9 und 10). Auch die Tatsache, dass nicht nur die Beschwerdeführerin, sondern auch die F. AG nicht das von Caterpillar hergestellte Aggregat CAT 3516B-HD2500 offerierten, sondern ein anderes Produkt, zeigt, dass die Ausschreibungsunterlagen zu keinen Missverständnissen oder Fehlinterpretationen Anlass gaben.