Wer den Zuschlag erhalte, werde nicht nach den Zuschlagskriterien, sondern nach den Zufälligkeiten des Verfahrens ermittelt. Die Vergabestelle sei jedoch darauf angewiesen, ein Notstromaggregat zu erhalten, das den Anforderungen entspreche und das einen nachhaltigen Einsatz verspreche (Beschwerdeantwort, S. 7 f.; Duplik, S. 8). - 17 -