IVöB werde eine neue Submission mit geänderten Anforderungen eingeleitet. Der Beschwerdeantwort ist zu entnehmen, die Vergabestelle habe aufgrund der beiden Submissionsbeschwerden erkennen müssen, dass das durchgeführte Verfahren unter mehreren Mängeln leide und sich ein rechtskonformer Abschluss des Verfahrens nur noch durch einen Neuanfang erreichen lasse. Es seien zu viele Verfahrensfehler geschehen. Dies zeigten die beiden Submissionsbeschwerden. Die Situation sei "verfahren". Wer den Zuschlag erhalte, werde nicht nach den Zuschlagskriterien, sondern nach den Zufälligkeiten des Verfahrens ermittelt.