kVA, was bei der Auswertung der Angebote übersehen worden sei. Die Vergabestelle sei daher gezwungen gewesen, den Vergabeentscheid vom 11. Mai 2022 aufzuheben. Aufgrund der beiden Submissionsbeschwerden (Verfahren WBE.2022.219 [F. AG] und WBE.2022.283 [A. AG]) habe die Vergabestelle erkennen müssen, dass das durchgeführte Verfahren unter mehreren Mängeln leide. Ein rechtskonformer Abschluss des Verfahrens lasse sich nur noch durch eine Neuausschreibung erreichen. Deshalb habe -7-