Den fraglichen Zuschlagswiderruf und gar den Abbruch der Submission damit zu begründen, wirke fadenscheinig und schlage offensichtlich fehl. Von der Möglichkeit, ein alternatives Produkt anbieten zu können, habe die Beschwerdeführerin in ihrem Angebot Gebrauch gemacht, indem sie ein Diesel-Notstromaggre- gat offeriert habe, das sich aus zwei funktional verschiedenen Maschinenanlageteilen (Dieselmotor "C aaa" und Generator "G zzz") zu einer einheitlichen Maschinenanlage zusammensetze. Die beiden Anlageteile bewirkten dabei wechselseitig, dass der erwünschte Notstrom entstehe.