wobei es aber explizit und klar erkennbar die Möglichkeit gegeben habe, ein alternatives Produkt anzubieten, unter der Voraussetzung, dass dabei die technischen Anforderungen des Typs CAT 3516B-HD2500 erfüllt sein müssten. Die Mitbewerber seien im Wettbewerb und in der Auswahl einer geeigneten Maschine nicht eingeschränkt gewesen. Den fraglichen Zuschlagswiderruf und gar den Abbruch der Submission damit zu begründen, wirke fadenscheinig und schlage offensichtlich fehl.